...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Dr. Johannes Werthauer (1866 – 1938)

Geboren in Kassel, wurde Werthauer als Strafverteidiger in Berlin bekannt.

Nicht nur wegen seiner jüdischen Herkunft, sondern auch aufgrund seiner sehr liberalen Auffassungen zum (Sexual-) Strafrecht, die er nicht nur in der juristischen Fachöffentlichkeit verbreitete, war er vor allem konservativen Kreisen ein Dorn im Auge.

Im Januar 1933 kehrte er von einer Paris-Reise nicht zurück und hielt u.a. Vorlesungen an der Sorbonne. Werthauer war auf der ersten Ausbürgerungsliste vom August 1933 verzeichnet (vgl. Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, S. 432 mwN).

Er starb am 29. Januar 1938 in seinem Pariser Appartement.

 

Auswahl seiner Publikationen:

  • Moabitrium, Szenen einer Großstadt
  • Wie leicht man sich strafbar machen kann (1912)
  • Strafunrecht (1919)
  • Zur Reform des Sexualstrafrechts (1926)
  • Strafbuch-Entwurf (1929)
  • Die Privatklage (1930)

 

(Ich danke Frau Shulamit Herold für ihre Hinweise.)