...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Was will das Forum Anwaltsgeschichte?

Entstehung und Zusammensetzung des Vereins

Das „Forum“ wurde im November 2002 gegründet. Hervorgegangen ist es aus dem „Arbeitskreis historisch interessierter Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen“, der bereits 1993 auf Initiative von Rechtsanwalt Gerhard Jungfer (Berlin) ins Leben gerufen worden war. Zunächst traf man sich in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten, um Informationen über laufende und/oder lohnende Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben mit historischem Bezug auszutauschen. Die Gründung eines eingetragenen Vereins war in erster Linie durch die Hoffnung motiviert, größere Publizität, Anziehungskraft und mehr finanziellen Spielraum zu gewinnen. Die meisten Mitglieder sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, einige Wissenschaftler (innen) oder „Hobbyhistoriker“, keineswegs nur mit juristischer Vorbildung.

Selbstverständnis und Aktivitäten

Der Verein versteht sich zunächst einmal als Forum – im Sinne eines „Treffpunktes“– mit Sammel- und Koordinierungsfunktion. Wer sich mit Anwalts- oder Advokaturgeschichte befasst, soll wissen, dass er hier die Möglichkeit hat, sich über Forschungsvorhaben und Neuerscheinungen auf diesem Gebiet zu informieren und mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten.  Hierzu dient vorrangig die Homepage www.anwaltsgeschichte.de . Der Verein wird aber auch selbst aktiv, indem er Symposien, Tagungen und auch Ausstellungen mit anwaltsgeschichtlicher Thematik organisiert und entsprechende Projekte finanziell unterstützt. Zu erwähnen sind zwei Veranstaltungen zur Erinnerung an Hermann Staub, das Symposium über „Rechtsanwälte im Nationalsozialismus“ und nicht zuletzt die Ausstellung zum Wirken Hans Calmeyers.

Das Verhältnis zu Anwaltskammern und –vereinen

Weder die Bundesrechtsanwaltskammer noch der Deutsche Anwaltverein können ähnliches aus eigener Kraft leisten. Ganz abgesehen von Hindernissen, die sich womöglich unmittelbar aus den satzungsmäßigen Vorschriften ergeben, lässt sich die Anwaltsgeschichte bei keinem dieser Verbände institutionalisieren, weil es dafür an der nötigen „Lobby“ fehlt – dies beweist nicht zuletzt die Entstehungsgeschichte des Forums. Es ist zwar nicht zu verkennen, dass einzelne Kollegen in Vorstand bzw. Geschäftsführung sowohl des DAV als auch der BRAK in den letzten Jahren einiges auf den Weg gebracht haben, viele unserer Vorschläge wurden aber auch abgelehnt oder äußerst dilatorisch behandelt. Im Übrigen sind aktuelle Themen denkbar, zu denen sowohl DAV bzw. BRAK als auch das FORUM eine Meinung haben – allerdings nicht dieselbe, was zeigt, dass eine verbandsunabhängige Befassung mit Historie durchaus ihre Berechtigung hat.

Andererseits ist es richtig und gut, dass beide Verbände durch ihre Mitgliedschaft den Verein unterstützen und damit dokumentieren, dass sie auch die Schattenseiten ihrer eigenen Vergangenheit – dies gilt natürlich vorrangig für den Deutschen Anwaltverein – nicht ausblenden möchten. Die Geschichte der deutschen Anwaltschaft zu erforschen sollte ein Anliegen des gesamten Berufsstandes sein. Zudem bedarf die Realisierung mancher Projekte eines organisatorischen und finanziellen Aufwandes, der von einem kleinen Verein wie dem FORUM nicht zu leisten ist.

Wozu dient der Blick in die Vergangenheit?

Wer so fragt, bezweifelt offenbar Sinn und Zweck einer Beschäftigung mit historischen Dingen überhaupt, denn die Anwaltschaft ist schließlich nur Teil einer Gesellschaft, die gerade in den vergangenen beiden Jahrhunderten erheblichen Veränderungen ausgesetzt war. Das ist aber noch kein Grund, die Berechtigung einer solchen Frage zu verneinen. Es wird vielfach in Abrede gestellt, dass auch heutzutage noch Erkenntnisse aus der Vergangenheit dabei helfen könnten, die Herausforderungen der Gegenwart besser zu meistern. Denn die modernen Wissensgesellschaften – so wird argumentiert – stünden alle vor ganz ähnlichen Problemen und tendierten daher auch zu vergleichbaren Lösungen, unabhängig von nationaler Überlieferung und Entwicklung. Selbst wenn dies zuträfe, würde es nichts daran ändern, dass die bestehenden Strukturen Ergebnis eines Prozesses sind und die Kenntnis dieses Prozesses nicht nur ihre Existenz erklärt, sondern auch Gründe liefern kann, Gewachsenes zu verändern, zu beseitigen oder daran festzuhalten. In den Worten Christian von Krockows: Gerade wenn wir dazu verurteilt sind, ohne Rückhalt am Überlieferten in die Zukunft, in unbekannte Gewässer voller Untiefen hinauszusteuern, rüstet die Geschichte uns mit einem Echolot aus, sodass wir Ankergründe finden und den Schiffbruch vermeiden.

Auch die Anwaltschaft braucht ein historisches Gedächtnis

Das besondere Augenmerk des FORUM ANWALTSGESCHICHTE ist daher auch auf den Verlauf und die Auswirkungen der historischen Umbrüche im 20. Jahrhundert gerichtet. Uns interessieren aber auch der Vormärz, wo sich die moderne Anwaltschaft erst gebildet hat, genau so wie die 70er Jahre des gerade zu Ende gegangenen Jahrhunderts, die zu tiefgreifenden Veränderungen im anwaltlichen Selbstverständnis geführt haben. In der Retrospektive lässt sich verfolgen, wie aus gegängelten Rechtsberatern im Zuge einer Liberalisierung gerichtlicher Verfahren ein (auch politisch) selbstbewusster Berufsstand wurde, der jedoch immer ein gewisses Mindestmaß staatlicher Bindung bewahrte und dann ungeachtet einer beachtlichen liberalen Tradition in nur wenigen Wochen zum weitgehend funktionierenden Rädchen in einer gleichgeschalteten Gesellschaft degenerierte. Wie nur 15 Jahre später die (zumindest personell) völlig veränderte Anwaltschaft zweigeteilt wurde und sich unter extrem unterschiedlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen 40 Jahre lang auseinander (?) entwickelte – und wieder zusammenfand – ist ein nicht minder spannendes Thema.

Im Übrigen sehen wir eine sinnvolle Aufgabe auch darin, der Anwaltschaft ein Gedächtnis zu bewahren, und zwar durchaus „zweckfrei“: Die Leistungen vergangener Generationen haben nämlich unseren Respekt verdient und sollten nicht einfach der Vergessenheit anheim fallen. Persönlichkeiten können aber auch Vorbilder sein, ihr Wirken kann Orientierung bieten. Es ist legitim, an sie zu erinnern. Die Ausstellung zu Hans Calmeyer ist hierfür ein gutes Beispiel.

Umgekehrt dienen auch abschreckende Beispiele der Positionsbestimmung. Scheitern und Versagen kann lehrreich sein und das Wissen um die Gründe eine Wiederholung von Fehlern vermeiden helfen.

Unser Ziel ist nicht kollektive Nabelschau oder gar die pauschale Idealisierung eines Berufes und seiner Vertreter, also Selbstbeweihräucherung und Heldenverehrung. Deswegen begrüßen und fördern wir auch alle Bestrebungen, sich mit der Anwaltschaft aus zeitgeschichtlicher und soziologischer – also nichtanwaltlicher – Perspektive zu befassen und fordern auch Nichtjuristen auf, dem Verein beizutreten. Wir wollen der oft zwischen Juristen und Historikern bestehenden Sprachlosigkeit entgegenwirken und haben dies durch die Veranstaltung interdisziplinärer Symposien auch schon unter Beweis gestellt.

Auf der Suche nach Identität

Es wird immer öfter beklagt, dass der Anwaltschaft ihre „kollektive Identität“ abhanden kommt. Ihr Wachstum und die Veränderungen auf der Nachfrageseite haben zu einer Ausdifferenzierung geführt, die manchmal daran zweifeln lässt, ob es ein einheitliches Berufsbild – also den Rechtsanwalt und damit auch die Anwaltschaft – überhaupt noch gibt. Hier hilft ein Blick zurück, um sich zu vergewissern, auf welche Prinzipien der Anwaltsberuf eigentlich seine Existenzberechtigung gründet. Die Zweifler werden dann womöglich zu der Auffassung gelangen, dass es sehr wohl einen historisch gewachsenen Fundus an Gemeinsamkeiten gibt, der alle Standesangehörigen verbindet und den zu erhalten unabdingbar ist, damit der Beruf des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin Zukunft hat. In den meisten aktuellen Stellungnahmen zu dieser Thematik vermisst man allerdings einen Verweis auf die historische Entwicklung. Dabei gilt nach wie vor, was der erste moderne „Anwaltshistoriker“ Adolf Weißler 1905 geschrieben hat: Es mag zwar nur „persönliche Liebhaberei“ sein, sich in die Vergangenheit zu versenken, aber „mit der Geschichte das Wesen unseres Berufs zu erforschen, aus ihr die richtige Grundauffassung zu gewinnen, die unser Handeln täglich und stündlich bestimmt“, das sei eine Aufgabe, deren Größe auch der anerkennen müsse, „der nicht gern die Staubluft des Altertums atmet“.

Geschichte und Tradition als Mittel der Außendarstellung

Historie ist aber auch ein Pfund, mit dem die Anwaltschaft in der Öffentlichkeit wuchern und Imagewerbung betreiben kann. Dies gilt in Zeiten des unvermeidlichen „marketings“ nicht nur für die einzelne Kanzlei (Stichwort: history marketing [2]), sondern auch für den Stand als ganzes. Ein Berufsstand, der sich als – schon immer –  essentiell notwendigen Bestandteil einer liberalen Gesellschaft präsentieren kann, wird als solcher in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen, zumal dann, wenn er auch auf eine Tradition des Fortschritts erweisen kann. Selbstverständlich ist eine gefestigte gesellschaftliche Akzeptanz nur dann gewährleistet, wenn gleichzeitig Wahrhaftigkeit und Selbstkritik geübt und die Schattenseiten der eigenen Geschichte nicht verschwiegen werden.

Historische Erfahrungen und die Lösung aktueller Probleme

Vielleicht kann die Kenntnis und Bewertung historischer Vorgänge sogar bei der Diskussion aktueller Fragen hilfreich sein. Beispielhaft seien hier die wieder aufgeflammten Debatten um den Zugang zum Anwaltsberuf und das Erfolgshonorar genannt. Das „Masseproblem“ ist so alt wie die freie Advokatur selbst und war schon immer Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen innerhalb der Anwaltschaft. Ist es da nicht nahe liegend, die Erkenntnisse und Erfahrungen früherer Generationen zu Rate zu ziehen, um die Debatte nicht nur zu bereichern, sondern vielleicht sogar zu verkürzen?

 

Dr. Tillmann Krach

(Vorsitzender des FORUM ANWALTSGESCHICHTE 2003 bis 2023)

[1] Ich danke PD Dr. Thomas Henne und meinem Kollegen Hubert Lang für ihre konstruktive Kritik.
[2] Vgl. „In der Erinnerung liegt die Zukunft“, History Marketing für Kanzleien, AnwBl 2005,133