...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Wolfgang Heine, Rudolf Dix und Max Alsberg
LA Berlin F. Rep. 29-02-06 Nr. 237/1
Ein Foto aus einem der aufwändigsten Strafprozesse der 30er Jahre, der vor allem von der antisemitischen Presse demagogisch instrumentalisiert wurde, dem Caro-Petschek-Prozess. Im Hintergrund die prominent besetzte Verteidigerbank: Ganz rechts (vorgebeugt) Wolfgang Heine, neben ihm Rudolf Dix, dann (laut Buchpublikation, S. 104) der Angeklagte Nicodemus Caro und schließlich (nach rechts blickend) Max Alsberg.
Er dauerte vom 06. Juni 1932 bis zum 23. Dezember. Es war, wie Alsberg es in einem Plädoyer formulierte, „ein scheußlicher Prozess … ein Prozess, so hässlich, so abscheulich, so widerwärtig, wie ich ihn ähnlich noch nicht erlebt habe“. Das Plädoyer dauerte nicht weniger als 6 Tage. Es war ein Prozess, der überhaupt nicht hätte stattfinden müssen oder dürfen und dessen Durchführung schon an sich symptomatisch war für die Zeit: Ein Prozess zwischen zwei Juden, beide bedeutend, beide schwer reich, beide in der Lage, den Apparat der Justiz für sich in Anspruch zu nehmen – für einen absurden und an sich unbedeutenden Familienstreit. Wenn auch einer der beiden Kontrahenten, Caro nämlich, durchaus unschuldig an diesem Prozess war (er stand schließlich als Angeklagter vor Gericht), wenn er, den Alsberg verteidigte, auch der weitaus sympathischere der beiden Kontrahenten war – die Reaktion des Publikums musste eine den Juden schädliche, ja, geradezu antisemitische ein. Die Zeitungen waren voll von Berichten über den Monsterprozess, der sich in Moabit abspielte.
Auch bei der Lektüre dieses Zitats aus der Alsberg-Biographie von Curt Rieß ist in Rechnung zu stellen, dass die Dinge hier aus der Rückschau und der Perspektive des Protagonisten betrachtet werden. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Berichterstattung über jenes Verfahren insbesondere von den einschlägigen reaktionären und nationalsozialistischen Hauptstadtblättern für die Verbreitung der altbekannten antisemitischen Stereotype genutzt wurde. Opfer dieser Demagogie waren in erster Linie die Petscheks, aber auch deren Anwälte blieben von solchen Attacken nicht verschont. Dass sich ein banaler Familienstreit zu einem „Monsterprozess“ auswachsen kann, wenn es die – gut betuchten und von exzellenten Anwälten vertretenen – Beteiligten darauf anlegen und das Gericht nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Beweisaufnahme auf das Notwendige zu beschränken, ist wiederum nicht spezifisch für die dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Was aber steckte eigentlich juristisch hinter dem Verfahren?
Nicodemus Caro war ein hoch angesehener und mit diversen Ehrentiteln versehener Chemiker und Erfinder, Ignaz Petschek ein schwerreicher tschechischer Braunkohlehändler, der auch in der deutschen Kohlewirtschaft eine große Rolle spielte. Deren Kinder Vera (Caro) und Ernst (Petschek) hatten kurz nach Ende des ersten Weltkriegs geheiratet. Hierbei erhielt Petschek – so Caro – eine Mitgift von vierhunderttausend Reichsmark, hunderttausend davon in Form von Aktien der bayerischen Stickstoffwerke. Nach einigen Jahren und der Geburt zweier Kinder geriet die Ehe in die Krise und es kam unter sehr unerfreulichen Begleitumständen zur Scheidung. Caro verlangte die Rückzahlung der Mitgift, Petschek senior behauptete, das Geld nicht bekommen zu haben. Caro verwies auf eine in seinem Besitz befindliche Quittung, Petschek zeigte ihn wegen Urkundenfälschung an. Als eine von Petschek erwirkte Hausdurchsuchung bei Caro stattfindet, kommt dieser hinzu und spült die Quittung (von der Caro später behauptete, es sei nur eine Kopie gewesen) die Toilette hinunter, um der Durchsuchung ein Ende zu machen.
Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, Petschek jedoch erhob Beschwerde und der Strafprozess musste durchgeführt werden – die Anklage lautete schließlich auf versuchten Betrug, Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen, Urkundenfälschung und Urkundenvernichtung. Während Caro von Rudolf Dix, Max Alsberg und Wolfgang Heine verteidigt wurde, agierten auf der Seite der Nebenkläger u. a. Justizrat Davidsohn und Justizrat Martin Drucker aus Leipzig.
Der Prozess brachte noch einige Überraschungen, wendete sich aber letztlich so sehr zugunsten des Angeklagten, dass selbst die Staatsanwaltschaft am 21. Oktober 1932 dessen Freispruch beantragte und nicht nur das: Die Nebenklage sollte mit den gesamten Verfahrenskosten belastet werden. Alsbergs Plädoyer begann am 04. November 1932, am 23. Dezember 1932 verkündete das Gericht den Freispruch Caros.
Interessanterweise vermittelt uns Hubert Lang auf Grund des ihm vorliegenden Materials aus dem Nachlass Martin Druckers eine etwas andere Perspektive: Hier erscheint insbesondere Rudolf Dix in keinem guten Licht, weil er als Reaktion auf die Benennung eines englischen Graphologen als Schriftsachverständigen die Nebenkläger mit „nationalistischen Tönen im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten“ [Hubert Lang (Hrsg.) Lebenserinnerungen Martin Drucker, 2007, Seite 139] attackierte. Dabei hatten sie gar keine andere Wahl, denn Alsberg hatte, als er von der Absicht der Gegenseite hörte, sofort alle deutschen Experten auf diesem Gebiet für sich bzw. seinen Mandanten verpflichtet (vgl. Rieß aaO, Seite 309f).
Richtig dürfte die Einschätzung Hubert Langs sein, dass sich mit Drucker und Alsberg zwei Juristen gegenüberstanden, „die in ihrer Wesensart unterschiedlicher kaum sein konnten, die jedoch ihre wechselseitige kollegiale Hochachtung wiederum verband“ (Lang aaO, Seite 138).
Zu Max Alsberg, Rudolf Dix und Martin Drucker siehe die Anmerkungen bei Foto Nr. 96/I bzw. 267/I.
Zu Wolfgang Heine http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Heine