...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Dr. Alfred Sandak und Dr. Hans-Georg Tovote

LA Berlin F Rep. 290-02-06 Nr. 34/2 und 34/3

Aus der Buchpublikation (dort S. 103):

Die Rechtsanwälte Dr. Alfred Sandack (2.v.l.) und Dr. Hans-Georg Tovote (rechts außen) im Vordergrund, hinter ihnen die Angeklagten Michael Alexander Uralzeff (links außen) und Rechtsanwalt Dr. Walter Türk aus Dresden wegen Verstoßes gegen das Anleihen-Ablösungsgesetz und versuchten Betruges der Raiffeisenbank, 1932

Nähere Einzelheiten zu diesem Gerichtsverfahren waren ohne größere Recherchen nicht in Erfahrung zu bringen.

Zu den Anwälten:

Dr. Alfred Sandak (nicht: Sandack)

Kanzlei Kurfürstendamm 20/21

Rechtsanwalt und Notar, 1933 Entzug des Notariats, bis zu seiner Emigration im März 1936 als Anwalt tätig (vgl. Ladwig-Winters, Anwalt ohne Recht, S. 254, Anwaltsverzeichnis 1932)

 

Dr. Hans-Georg Tovote, 12.9.1900 – 17.4.1971

Kanzlei Maaßenstraße 36

Rechtsanwalt, galt nach Nazi-Lesart als „Mischling“ und blieb daher vom Berufsverbot 1933 und dem endgültigen Zulassungsentzug für jüdische Anwälte im November 1938 verschont, praktizierte auch nach dem Krieg wieder als Anwalt in Berlin (vgl. Ladwig-Winters aaO, S. 276 und Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, S. 395 f, Anwaltsverzeichnis 1932).