...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Antiquarisches
Hier möchten wir Bücher (und deren Autor:innen) sowie Zeitschriften präsentieren, die von historischem Interesse sind. Es müssen keine gewichtigen Werke sein, es genügt auch, wenn Autor oder Autorin eine Würdigung verdient oder Inhalt bzw. Einband Originalitätswert haben. Jede(r) ist aufgerufen, Vorschläge zu machen und sich dabei bitte formal und inhaltlich an den nachfolgenden Beispielen zu orientieren.
Dr. Ernst Fraenkel
Zum Autor:
Geboren 1898 in Köln, verstorben 1975 in Berlin. Seit 1927 Rechtsanwalt in Berlin, bis 1933 Syndikus des Deutschen Metallarbeiterverbandes. Nach der „Machtergreifung“ Verteidiger in politischen Prozessen, Verbindung zu sozialdemokratischen Auslandsorganisationen. 1938 Berufsverbot, Flucht in die USA. 1946-1951 Berater der amerikanischen Militärregierung in Korea, anschließend bis 1953 Dozent an der Deutschen Hochschule für Politik (Berlin), 1953-1967 Ordinarius an der Freien Universität.
Einzelheiten bei https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fraenkel_(Politikwissenschaftler).
Mehr zu seinem Hauptwerk „Der Doppelstaat“ (erstmals 1940/41) hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat
Zu seinem Wirken als Anwalt in der NS-Zeit ausführlich Douglas Morris: https://www.cambridge.org/core/books/legal-sabotage/AE068D5FDD8A5105973F4165A12436C2
Auszug:
Die Justiz ist eines der Mittel, deren sich die herrschende Klasse in ihrem latenten Kampfe gegen das Proletariat bedient. Verschließen die Richter weiterhin krampfhaft die Augen vor dem Ringen der Klassen, das den Sinn der Geschichte und der Gegenwart darstellt, so werden sie auch in Zukunft ein Werkzeug in der Hand der herrschenden Klasse sein, umso weniger objektiv, je mehr sie subjektiv von ihrer Objektivität überzeugt sind. Hat ein Richter jedoch den Klassenkampf als den treibenden Faktor der geschichtlichen Entwicklung erkannt, ist er sich erst des Klassencharakters unserer Rechtsordnung bewusst geworden, dann wird er in der Lage sein – soweit das Gesetz ihm nicht entgegensteht –, bei seinen Entscheidungen die Interessen der unterdrückten Klasse zu berücksichtigen; er wird bemüht sein, durch seine richterliche Tätigkeit den einseitigen Klassencharakter der Gesetze abzuschwächen mit dem Ziel, nicht das Recht anzuwenden, sondern auch der Gerechtigkeit zu dienen (S. 44 f).
Dr. Julius Magnus
Zum Autor:
Anwalt in Berlin seit 1898, 1914 zum Justizrat ernannt, seit 1915 Schriftleiter der Juristischen Wochenschrift (mit Dittenberger) und Vorstandsmitglied des Berliner Anwaltvereins (1919 bis 1922 dessen 1. Vorsitzender), 1920 Ernennung zum Notar, Lehrbeauftragter für Urheber- und Patentrecht an der Universität Berlin 1930 bis 1933, Mitglied diverser juristischer Gesellschaften und jüdischer Organisationen sowie des Demokratischen Clubs.
In der Ausgabe der JW vom 06./13.05.1933 fehlen die Namen Magnus und Hachenburg, Ende Juni verliert M. das Notariat, im September 1933 wird ihm der Lehrauftrag entzogen. Zum 30.11.1938 wird M. die Zulassung entzogen, im August 1939 flieht er in die Niederlande, wo er an einem 14(!)sprachigen Wörterbuch der Rechtssprache und einer Sammlung von Rechtssprichwörtern arbeitet. Nach seiner Internierung im KZ Westerbork im Sommer 1943 wird er über Bergen-Belsen in das KZ Theresienstadt deportiert, wo er vermutlich an Hunger und Schwäche gestorben ist.
Kurzporträt von Gerhard Jungfer in „Deutsche Juristen jüdischer Herkunft“, 1993, S.517; vgl. außerdem die mehrfachen Erwähnungen bei Horst Göppinger, Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“, 2. Aufl. 1990 und Hachenburg NJW 1949,402 (hier nachzulesen)
Beide Werke sind 1929 erschienen, das eine vom Deutschen Anwaltverein dem Reichsgericht gewidmet, das andere der deutschen Anwaltschaft und dem DAV als ihrem „Führer“ – eine seinerzeit sowohl sprachlich unverfängliche als auch (unter Berücksichtigung des Organsiationsgrades des Berufsstandes) faktisch zutreffende Bezeichnung – zugeeignet. Anlass war der 50. Geburtstag sowohl des höchsten deutschen Gerichts als auch der „freien Advokatur“, die gesetzlich durch die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Rechtsanwaltsordnung gewährleistet wurde.
Der Ausschnitt aus dem Vorwort von Magnus für die „Höchsten Gerichte“ illustriert eindrücklich das Selbstbewusstsein eines sich international verstehenden Berufsstandes („Mittler zwischen dem, der das Recht spricht und dem, der das Recht sucht“, und zwar „über die Grenzen der Länder hinaus“). Gleichzeitig beschwört es das gemeinsame Anliegen aller mit der Umsetzung des Rechts Befassten, indem es mit den Worten schließt: „Möge auch diese Schrift zeigen, wie das g e m e i n s a m e B a n d d e s R e c h t s trotz aller Gegensätze, trotz aller Kämpfe die Welt umschlingt.“ Der mehr als 600 Seiten umfassende Band beschreibt die Ausgestaltung der höchsten Gerichtsinstanz in den jeweiligen Ländern, angefangen in Europa (vorab Deutsches Reich, dann die Länder in alphabetischer Reihenfolge von Belgien bis Ungarn), gefolgt von „Afrika“ (außer Ägypten waren das allerdings nur die englischen und französischen Kolonien), „Amerika“ (Süd- bzw. Mittelamerika und die USA), „Asien“ und schließlich Australien. Das Schlusskapitel befasst sich mit „Überstaatlichen Gerichten“, namentlich dem Päpstlichen Gerichtshof („Rota Romana“) und dem „Ständigen Internationalen Grichtshof“ des Völkerbundes.
Auch Magnus‘ Vorwort zur „Rechtsanwaltschaft“ betont, wie wichtig es ist, den Blick zu weiten und „rückschauend und um uns schauend die Lage unseres Standes in der Vergangenehit und bei den anderen Nationen zu betrachten“. Der Titel des Inhaltsverzeichnisses lautet „Die Anwaltschaft der Welt“ und das Buch gliedert sich in die Kapitel „Länder“ (das Deutsche Reich natürlich von Magnus selbst behandelt), „Geschichte der Rechtsanwaltschaft“ und „Beiträge zur Entwicklung der Rechtsanwaltschaft“, wobei dieser Abschnitt nur zwei Aufsätze enthält: „Der weibliche Rechtsanwalt“ und „Internationale Rechtsanwaltschaft“. Am Ende des mehr als 500 Seiten umfassenden Bandes findet man ein umfassendes Literaturverzeichnis und eine statistische Tabelle mit „Bevölkerungszahlen und Anwaltszahlen“ aus zahlreichen europäischen Staaten und (Groß-)Städten sowie der USA.

