...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Kriminal-Magazin

Das Kriminal-Magazin erschien zwischen 1929 und 1936 monatlich im Leipziger Wilhelm Goldmann Verlag, welcher als bekannter Taschenbuchverlag heute seinen Sitz in München hat. Als Herausgeber fungierte über einige Jahre der Krimi-Autor Edgar Wallace.

Das Kriminal-Magazin wandte sich in anspruchsvoller und unterhaltsamer Weise an Leser, welche an Kriminalistik im weitesten Sinne interessiert waren. Die Beiträge waren allgemeinverständlich gefasst und wurden durch Karikaturen und kunstvolle Fotografie ergänzt. Als Autoren traten anerkannte Fachleute des jeweiligen Gebietes auf.

Naturgemäß sind Diktion und Sprache der damaligen Zeit entsprechend und mögen uns heute zum Teil befremdlich erscheinen. Auch sind die Texte weder biographisch noch historisch umfassend und perfekt. Vielmehr sind sie für sich betrachtet auch ein Zeitdokument und sollen so gelesen und verstanden werden. Außerdem bieten sie die seltene Gelegenheit, Anwaltspersönlichkeiten der Weimarer Zeit auch im Bild kennen zu lernen.

Die Fußnoten sind von Tillmann Krach hinzugefügt. Korrekturen und Ergänzungen sind erwünscht.

Die Quellen für die durch einen Mausklick auf den Namen abrufbaren biographischen Anmerkungen sind jeweils benannt, andernfalls ist Tillmann Krach verantwortlich. Auch hier freuen wir uns über jede weitere Information.

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Der Verteidiger, dessen Name als erster über Berlin hinaus in ganz Deutschland bekannt geworden ist, war Fritz Friedmann. [1] In den achtziger Jahren, als die Advokatur sich auf die Plattform der Unabhängigkeit aufzuschwingen begann, als die Zeitungen anfingen, sich mit der Prozeßberichterstattung zu beschäftigen, flog der Ruhm seiner Erfolge rasch in das Reich hinaus. Seine unselige Spielleidenschaft machte freilich seiner Karriere einen vorzeitigen Abschluß. [2] Friedman wurde zu zahlreichen Sensationsprozessen außerhalb Berlins zugezogen. Seitdem hat es sich immer mehr eingebürgert, die Koryphäen des Berliner Barreaus zu allen möglichen Kriminalfällen nach den verschiedensten Orten des Reiches zu rufen. Heute verteidigen sie in Magdeburg, morgen in Dresden, übermorgen in Königsberg. Sie verhandeln gewissermaßen immer mit einem Fuß in der Eisenbahn. Diese Freizügigkeit ist nicht auf Berlin beschränkt geblieben. Auch die Kapazitäten im Reich sind heute an vielen Orten gesucht.

Fritz Friedmanns geistiges Erbe übernahm Dr. Max Alsberg, der anerkannteste und erfolgreichste Berliner Strafverteidiger. In den zwanzig Jahren seiner Praxis hat der aus Bonn stammende Anwalt in fast allen großen Strafprozessen, in zahllosen Mordfällen, Betrugs- und Handelsstrafsachen die Verteidigung geführt. Schlank und biegsam wie seine Erscheinung ist die Beweglichkeit seiner Taktik. Aus seinem schwarzgescheitelten, feingeschnittenen Kopf blickt ein gespanntes Augenpaar, dem so leicht keine Blöße des Gegners entgeht. Schneidend wie Peitschenhiebe fallen seine Worte, scharfgespitzte Pfeile, die immer ins Schwarze treffen. Alsberg hat als einer der ersten die Rhetorik des Gerichtssaals der hohlen Schwülstigkeit entkleidet und sie auf den Boden der Sachlichkeit zurückgeführt. Das glutvolle Pathos der Lasallezeit ist einer ruhigeren, objektiveren Redeweise gewichen, die dem Rechtlichen im Strafrecht stärkere Geltung zu verschaffen sucht.

Alsbergs erster großer Strafprozeß war der Sittlichkeitsprozeß gegen Dr. Riedel im Jahre 1908. Er führte dann die Verteidigung in verschiedenen großen Bankprozessen wie dem Prozeß Siegmund Friedmann und Genossen, dem Korfu-Spielerprozeß in Köln und dem Göttinger Bankprozeß. In dem Verfahren gegen den Friseur Jüneman, der wegen Ermordung seiner Gattin zum Tode verurteilt war, legte Dr. Alsberg Revision ein mit dem Erfolg, dass das Urteil auf fünf Jahre Gefängnis herabgesetzt wurde. In allgemeiner Erinnerung sind noch der München-Perlacher Mordprozeß und der Prozeß gegen den Fabrikanten Treiber in Dresden, der unter der Anklage stand, seine Frau abgestürzt zu haben. In der Inflationszeit führte Dr. Alsberg zahlreiche Bestechungs- und Betrugsprozesse, so den Fall des Senators Fischer in Hannover, die Kriegswucherprozesse gegen Kommerzienrat Schöndorff in Düsseldorf und die Brüder Philipp in Wiesbaden und den Kölner Strafprozeß wegen Lieferung des Tuches an die Berliner Sicherheitspolizei. Er vertrat Wilhelm II. in seinen Prozessen gegen Ferdinand Bonn und gegen Piscator, die beide die Person des Kaisers auf die Bühne bringen wollten, sowie den Prinzen Wilhelm von Preußen in seinem Vorgehen gegen seinen Doppelgänger Domela. Mit Helfferich führte Dr. Alsberg den politisch folgenschweren Gerichtskampf gegen Erzberger, der bekanntlich damit endete, dass Erzberger sein Amt als Reichsfinanzminister niederlegen musste. Auf politischem Gebiet lag auch der Meineidsprozeß gegen Hauptmann von Kessel. Sein letzter großer Fall war die Verteidigung von Hugo Stinnes in der bekannten Kriegsanleihe-Altbesitz-Angelegenheit, die nach einer meisterlichen Verteidigung mit dem Freispruch von Hugo Stinnes endete. [3]

Trotz dieser angespannten Anwaltstätigkeit fand Dr. Alsberg noch Zeit zu zahlreichen literarischen Veröffentlichungen. In vielen wissenschaftlichen Werken und Aufsätzen hat er zu aktuellen Rechtsfragen Stellung genommen. Für den Kölner Juristentag erstattete er seinerzeit ein Gutachten über die Rechte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, [4] für den letzten Juristentag in Salzburg ein Gutachten über die Reform des Strafrechts. [5] Auf Veranlassung des Reichsjustizministeriums arbeitet er einen Entwurf über die Reform der Strafprozessordnung aus. So findet die Fülle seiner Erfahrungen auch ihre praktische Auswirkung auf die Entwicklung der Rechtsgesetzgebung.

Unmittelbar am Moabiter Kriminalgericht hat Rechtsanwalt Walter Bahn seine Arbeitsstätte angesiedelt. Auch sein Name ist aus vielen Sensationsprozessen bekannt. Unbekannter sind die unzähligen Fälle, in denen dieser Volksverteidiger sich ohne Hinblick auf äußere Erfolge der Nöte armer Bedrängter annahm, deren Anliegen er mit menschlich-mitfühlendem Herzen vertrat. Sein Anwaltsbüro ist ein Zufluchtsort der Gestrauchelten aus jeder Lebensschicht. Walter Bahn ist ein Redner hohen Grades, ein Temperament, gebändigt vom Willen beherrschter Zielsicherheit und ruhig-überlegener Männlichkeit. Das Juristenblut ist ihm schon von der Wiege eingeimpft. Er ist das dritte Glied einer alten Juristenfamilie, die sich bereits wieder ins vierte Glied fortvererbt. Sein Großvater war Kreisgerichtsdirektor und Verfasser eines bekannten Buches über „Diebstahl“, sein Vater Richter und später Anwalt und sein Sohn studiert auch wieder Jura. Rechtsanwalt Bahn verteidigte vor dem Kriege Lustmörder Berger, der die kleine Lucie Berlin auf scheußliche Weise umbrachte, dann den Hauptmann von Köpenick, dessen Husarenstreich die ganze Welt in Gelächter versetzte, sowie den großen Raubmörder Sternickel und Frau von Schönebeck in Allenstein, die ihren Gatten, den Major von Schönebeck, erschossen hatte. Im Moabiter Krawallprozeß zog er sich eine Ordnungsstrafe zu, weil er dem Gericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Lieber (der gefürchteten Lieberkammer), mit erhobener Hand die Worte zugerufen hatte: “Man schneidet mir das Wort ab“. Das Kammergericht bestätigte die Ordnungsstrafe mit der Begründung, ein Anwalt müsse sich in politischen Prozessen vorsichtig verhalten. Im Barmat-Prozeß vertrat Bahn die Gebrüder Barmat bis zur Hauptverhandlung. Neuerdings verteidigt er die Kontoristin Anthony, die eine Aufwärterin erstochen hatte und den Giftmörder Brauer in Neustrelitz.

Betrachten wir die Prominenzen der Berliner Strafverteidigung in alphabetischer Reihe weiter, dann folgt ein Vertreter der jüngeren Schule, der es verstanden hat, in ganz kurzer Zeit in die vorderste Reihe der Berliner Verteidiger aufzurücken: Dr. Arthur Brandt. Er hat in den acht Jahren seiner Praxis bereits eine führende Stellung errungen. Sein Wirkungskreis liegt im Brennpunkt des Berliner Westens. Gegend: Tauentzienstraße, Romanisches Kaffee, Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Er ist der Typ des modernen Sportsmannes. Straff und elastisch, scharftrainierter Willensmensch. So sicher wie die Handgriffe der forensischen Dialektik meistert er das Steuer des Kraftwagens. Das Automobil ist – paradox gesprochen – sei berufliches Steckenpferd. Auf dem Sondergebiet des Automobilrechts gilt er als maßgebender Sachkenner. Er ist Präsident des Deutschen Auto-Clubs, gesellschaftlich geschätzt in den Kreisen des Herrenfahrertums, eingeweiht in alle Schmerzen des Automobilisten. Als Herausgeber der „Autorechtlichen Rundschau“ hat er zur Aufhellung der vielen Zweifelsfragen beigetragen, die sich aus der rapiden Entwicklung des Automobilwesens im modernen verkehrsrecht ergaben. Sein Einfluß auf die Rechtsprechung ist unverkennbar. Seiner Anregung entsprechend sind in Berlin Spezialkammern für Verkehrsangelegenheiten eingerichtet worden, die mit verkehrstechnisch geschulten Richtern besetzt sind. Eng verknüpft ist Arthur Brandts Name mit der Aufhellung des Falles Jakubowski. Als Vertreter der Liga für Menschenrechte trat er mit nachdrücklicher Energie für die Ehrenrettung des unschuldig hingerichteten russischen Kriegsgefangenen ein, entlarvte die wahren Schuldigen und die Engstirnigkeit kleinstaatlicher Justiz. Wenn auch eine volle Klärung der Neustrelitzer Mordaffäre noch nicht gelungen ist, so hat der Verlauf des Prozesses doch allen Vorkämpfern für die Abschaffung der Todesstrafe unwiderlegliche Argumente geliefert. [6] Brandt war auch Mitverteidiger in dem Leipziger Tscheka-Prozeß und Verfasser der vielbeachteten Denkschrift über die Tätigkeit des Staatsgerichtshofes. [7] Er vertrat als Nebenkläger den Fiskus in den großen Spritprozessen und war Verteidiger in zahlreichen gro0ßen Mordprozessen. Einer der ersten Sensationsprozesse, in denen er erfolgreich verteidigte, war der Giftmordprozeß Klein-Nebe. In jüngerer Zeit trat er namentlich in dem Prozeß gegen die Potsdamer Gräfin Bothmer hervor, die des Diebstahls und der Urkundenfälschung angeklagt war und zuletzt in dem Prozeß gegen den jungen Brudermörder Manasse Friedländer. Er schrieb auch einen Kommentar über die Untersuchungshaft.

Andere Gegend, andere Klientel: Potsdamer Platz, Dr. jur. und Dr. phil. Erich Frey. Ein Breslauer Kind wie jeder echte Berliner. Weltmann vom Scheitel bis zur Sohle. Ein scharfgeschnittenes Profil, zu dem das Einglas als unentbehrlicher Bestandteil gehört. Sein Wartezimmer ist eine Schönheitsgalerie der Film- und Schauspielkunst. Sterne der Bühne und der Leinwand bezeugen in herzlichen Bildautogrammen „ihrem Freund und Berater“ ihre Dankbarkeit. Von der Saharet bis Pola Negri, von Caruso bis Alfred Braun hat er sie alle vertreten, sei es in Angelegenheiten bühnenschiedsgerichtlicher Instanz, sei es in den noch knifflichern (sic!) Fragen de Eherechts. Künstlerehen werden bekanntlich nicht immer im Himmel, meist hinter den Kulissen und nicht für die Ewigkeit geschlossen. Dem Scheidungsanwalt bieten sie ein nicht immer leichtes, aber interessantes Betätigungsfeld. Enge Beziehungen wie zur Schauspielerwelt unterhält Dr. Frey auch zur hohen Diplomatie. Er ist Herausgeber der „Diplomatenzeitung“ und Rechtsberater manches Prominenten auf der Bühne der Politik. Seine Berliner Praxis datiert seit 1911. Bekannt wurde sein Name nach Beendigung des Krieges. In den Aufruhrtagen der Revolution wurde er als Offizialverteidiger der zahlreichen Spartakusprozesse bestellt. Diese einträgliche Praxis erregte den Neid seiner weniger begünstigten Kollegenschaft. Auf Veranlassung der Berliner Anwaltskammer wurde schließlich Wolfgang Heine, [8] der sozialdemokratische Abgeordnete und spätere Minister des Innern zum Mitverteidiger bestimmt. Heine lehnte jedoch die ehrenvolle Berufung ab, denn es stellte sich heraus, dass das Verteidigerhonorar nur – 16 Mark pro Fall betrug. Dr. Frey verteidigte die drei scheußlichsten „Männer“, die die Kriminalgeschichte der letzten Jahre zu verzeichnen hat: die Massenmörder Schumann, Großmann, Hamann. [9] Jeder ein andersgearteter psychopathischer Rätselfall. Nicht minder große kriminalpsychologische Probleme rollte die Schülertragödie des Krantz-Prozesses auf, in dem Dr. Frey den Primaner Günther Scheller verteidigte. [10] Die Wirrnisse und Erkenntnisse dieser denkwürdigen Verhandlung hat Sling in seinem meisterlichen Buch „Richter und Gerichtete“ treffsicher erhellt. [11] Der Immertreu-Prozeß, [12] dieses bewegte Spiegelbild des unterweltlichen Berlins sah Dr. Frey ebenso vor der Barre wie die Affäre der jungen Komtesse von Monroy, die ihrer Tante ein wertvolles Perlenhalsband entwendete, um ihren Verlobten zu unterstützen. [13]

Der Raum verbietet es, alle Berühmtheiten der Berliner Strafverteidigung zu behandeln. Einer aber darf nicht vergessen werden: Der Justizrat Dr. Johannes Werthauer, weil sein forensisches Wirken in reifen, rechtlich-philosophischen Erkenntnissen ihren Niederschlag gefundne hat. Werthauer ist ein scharfsinniger Denker, ein fortschriftlich gesinnter, über die engen Schranken des Tages hinausstrebender Forschergeist. Als er als junger Jurist sein Staatsexamen mit besonderem Prädikat bestanden hatte, lehnte er das Anerbieten ab, in den Staatsdienst einzutreten. Seien Neigung und seine pekuniäre Unabhängigkeit bestimmten ihn, sein leben, entsprechend der Tradition von mütterlicher Seite, dem Dienst an den Enterbten zu weihen. Unabhängig um die Höhe der Objekte und der Honorare, wählte er als Anwalt die ihn besonders interessierenden Fälle aus. Die Öffentlichkeit wurde früh auf ihn aufmerksam, besonders durch seine Verteidigung in dem Mordfall Elise Sanke, die einen Theaterarzt erschossen haben sollte. In der Folgezeit trat er als Schriftsteller besonders hervor, und zwar ausschließlich auf dem Grenzgebiet der juristischen Philosophie. Eine Art Memoirenwerk bildete sein Buch „Moabitrium“ [14]. Im Laufe der Erfahrung hatte er sich zu der Erkenntnis durchgerungen, dass jede Strafe ein Unrecht, eine Konzession an den Rachegedanken und dass jeder angebliche Zweck zwecklos sei. Diesem philosophischen Grundgedanken hat er in seinem Werk „Strafunrecht“ [15] und in zahleichen kleineren Schriften und Abhandlungen [16] Ausdruck gegeben. Einen augenblicklichen Abschluß bildet sein jüngstes Werk, das einen nur aus 22 Paragraphen bestehenden Gegenentwurf zum Strafgesetzbuch enthält [17] und das er ausdrücklich als bloße Konzession an die Irrlehre von der Notwendigkeit eines Strafrechts bezeichnet. Im gleichen Sinn hat Justizrat Werthauer auf einer Reihe von Kongressen gewirkt, auch insbesondere in Paris und New York Verhandlungen über das praktische Studium seiner Vorschläge geführt, indem er selbst vor dem Gericht in französischer Sprache Ausführungen hielt. In London wirkte er als Sachverständiger vor dem Gemischten Schiedsgericht. Er nähert sich völlig dem Gedanken der  Fuchsschen Freirechtslehre [18] und ist deshalb von der herrschenden klassischen Richtung entsprechend angefeindet. In seiner 35jährigen Praxis hat Justizrat Werthauer unzählige Verteidigungen geführt und in vielen Prozessen mitgewirkt, die im Laufe dieser Zeit die Öffentlichkeit stark beschäftigten. Mit größtem Erfolg hat er sich in verschiedenen Betrugsprozessen betätigt, so in dem großen Pommernbankprozeß, der zweimal vier Wochen in Moabit tagte, sowie in dem Versicherungs-Betrugsprozeß des Landgerichtsrats Dr. Jürgens, der auf seinen Antrag nicht nur für schuldlos erklärt, sondern dem auch voller Schadenersatz für unschuldig erlittene Untersuchungshaft zugebilligt wurde. Werthauer ist der Verwalter größerer Vermögensmassen schlesischer Adliger, die teils in Paris, teils an der Riviera leben. Er hat u.a. die Besitzungen des Fürsten Anton Radziwill, des früheren Generaladjutanten Kaiser Wilhelms I., jahrelang verwaltet. Viel Aufsehen erregte der Entmündigungsprozeß, den Wilhelm II gegen den Sohn des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen vor dem damaligen Kronsenat des Kammergerichts führte und in dem der Verteidiger mit Erfolg die Zuständigkeit des Kronsenats bestritt, worauf dann vom ordentlichen Gericht de Entmündigungsbeschluß aufgehoben wurde. In neuester Zeit hat Werthauer den Falschspieler Korff-König und Frau Kolomak in Bremen in dem bekannten Prozeß vertreten, der wegen der Veröffentlichung der Memoiren ihrer Tochter entstanden war. Nachdem sie in erster Instanz verurteilt war, wurde Werthauer in zweiter zu Hilfe gerufen und stellte derartig schneidige Beweisanträge, daß die Sache zurückgezogen wurde. [19]

Der berühmte Veteran deutscher Strafverteidigung ist Justizrat Dr. Mamroth in Breslau. Der Einundsiebzigjährige ist eine der begnadeten Naturen, die alt werden ohne zu altern. Seine Arbeitsfrische und seine geistige Elastizität sind bewundernswert. Sein Arbeitstag zählt immer noch zwölf stunden täglich. Sein Sprechzimmer ist immer von Klienten gefüllt, die seinen Rat und seine Erfahrung voll Vertrauen in Anspruch nehmen. Das anstrengende Herumreisen in der Eisenbahn oder im Auto zu den entlegensten Gerichtsstellen in ganz Deutschland erledigt der Unermüdliche ohne alle Beschwerden. Wenn der vornehme Weltmann mit dem grauen Knebelbart im Gerichtssaal das Wort ergreift, kann sich niemand der zwingenden Gewalt dieser Persönlichkeit und dieser Beredsamkeit entziehen. Seine klassische Diktion, seine schlagende Beweisführung üben ihre suggestive Kraft auf Richter wie auf Laien aus. Vierzigjährige Erprobtheit auf dem Turnierfeld der juristischen Strategie ist ein Kampffundament, das so leicht von keinem Gegner erschüttert werden kann. Wieviel Glück und Unglück, Schuld und schuldlose Verstrickung zahlloser Menschen ist durch seine Hand gegangen! Des ersten Falles, mit dem er sich als junger Anwalt die ersten Sporen verdiente, erinnert er sich noch sehr genau, denn die Mutter de jungen Angeklagten brachte ihm, wie er in der Juristischen Wochenschrift erzählt, alljährlich am Tage der Freisprechung ihres Sohnes aus Dankbarkeit einen Korb Eier. Als besonders denkwürdig bezeichnet Justizrat Mamroth in seinen Erinnerungen eine vierzehntägige Verhandlung gegen zehn angesehene Breslauer Ehepaare wegen Verbrechen aus § 218 des Strafgesetzbuches, die mit der Freisprechung aller endete. Ferner die vierwöchige Verhandlung gegen den Major Zander und seine Frau, von denen die Frau nach mehr als einjähriger Untersuchungshaft restlos freigesprochen, der Mann durch einen Irrtum bei der Abstimmung der Geschworenen wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt wurde. Dann eine an dramatischen Zwischenfällen reiche Liegnitzer Verhandlung gegen eine junge Rittergutsbesitzersfrau wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann, die durch bübische falsche Bezichtigung ihres Mitangeklagten schuldlos qualvolle Tage auf der Anklagebank durchlebte, und den Fall des sogenannten Doppelmörders von Klöppelsdorf Grupen, der mit einem anfechtbaren Todesurteil endete. Zu seinen trübsten Verteidiger-Erinnerungen zählt Mamroth die achttägige Verhandlung in Hirschberg gegen den Landwirt Klein, gegen den ein unbegreifliches Todesurteil wegen Anstiftung zum Morde seines Vaters erging, dessen Bestätigung der Verteidiger nur durch dringende persönliche Vorstellungen im damaligen Geheimen Zivilkabinett verhinderte und für den er erst nach zehnjähriger Zuchthausverbüßung die Begnadigung erwirkte. Mamroths größter Triumph war seine Verteidigung des Rechtsanwalts Fritz Friedmann, mit dem er eng befreundet war. Nach einer beispiellos erfolgreichen Anwaltskarriere stand Fritz Friedmann wegen nicht bezahlter Spielschulden vor Gericht. Als er nach zwölfstündiger, aufregender Verhandlung von der Strafkammer in Moabit freigesprochen wurde, wurde Justizrat Mamroth vor dem Gerichtsgebäude von Hunderten von Menschen mit Hurrarufen empfangen. Extrablätter bezeugten den Anteil, den die Öffentlichkeit an dem Ausgang des Prozesses nahm.

Justizrat Mamroth gehört zu den leidenschaftlichsten Vorkämpfern für die Abschaffung der Todesstrafe. Schon zu einer Zeit, als von der heutigen humaneren Auffassung noch keine Rede war, trat er mit Nachdruck für die Beseitigung der Todesstrafe ein. In Hunderten von Aufsätzen in den Tageszeitungen und in den juristischen Fachblättern hat er seine Erfahrungen über rechtliche und strafprozessuale Fragen niedergelegt. Viele seiner Anregungen haben gesetzgeberische Verwirklichung gefunden.

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Einer der größten Verteidiger des Kölner Barreaus, leider zu früh in der Mitte seiner Tage hingerafft, war Eduard Schrammen. Der hohe sittliche Schwung und die ideale Gesinnung, die diese charaktervolle Persönlichkeit auszeichneten, sind Wesenszüge, die auch dem heute in Köln hochangesehenen Rechtsanwalt Buhr eigen sind. In einem Nachruf, den Buhr seinerzeit in der Rheinischen Zeitung diesem großen Verteidiger schrieb, hat er das ihm vorschwebende Idealbild eines Verteidigers gezeichnet: „Nur der Verteidiger,“ so sagte er, „der die ihm anvertraute Sache verknüpft mit allen in seiner eigenen Seele liegenden starken sittlichen Kräften und der diese moralischen Energien unaufhörlich aufruft zum Kampfe für die misshandelten und gefährdeten Rechte seiner Schutzbefohlenen, kann erfolgreich wirken; denn nur die in dem Verteidiger selbst ruhenden starken ethischen Mächte können seine Worte mit jener geheimnisvollen Kraft ausstatten, aus der der Funke der Überzeugung auf den Hörer überspringt, weil er die hinter den Worten liegende innere Wahrheit und unantastbare Wahrhaftigkeit des Redners fühlt.“ Es ist daher, nach Buhrs Auffassung, die Verteidigung in erster Linie mitberufen zur Findung der materiellen Wahrheit. Nach ihm ist die schönste Pflichterfüllung der Verteidigung, wenn diese als Beistand eines Angeklagten gleichzeitig mitwirken kann als ein Organ der Wahrheitsermittlung und Feststellung des richtigen Rechts. Seit Anfang 1900 ist Buhr in Köln als Verteidiger in Strafprozessen tätig gewesen. Erwähnt seien von seinen Verteidigerfällen aus der jüngsten Zeit der Meineidsprozeß Peter Limburg und der Fall der Frau Oberreuter, die mit dem wegen Mordes angeklagten Kölner Arzt Dr. Breicher der Mittäterschaft beschuldigt war.

Nicht minder angesehen ist in Köln Theodor Klefisch, der seine Praxis 1905 aufgenommen hat und sich von Anfang an hauptsächlich zu der Strafverteidigung hingezogen fühlte. In den Kriegsjahren war er lange Zeit als Offizialverteidiger an den Kriegsgerichten des 8. Armeekorps tätig und hat hier auf Ersuchen der spanischen und niederländischen Botschaft eine große Anzahl französischer und englischer Kriegsgefangener verteidigt, die ihm ausnahmslos die objektive und wohlwollende Behandlung durch die deutschen Kriegsgerichte bestätigt haben. In der Nachkriegszeit wandte er sich hauptsächlich den Disziplinen des Strafrechts zu, die durch die veränderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse besondere Bedeutung gewannen, wie dem Wucherstrafrecht, dem Einfuhr-, Zoll-, Steuerstrafrecht und dem auf dem Friedensvertrag und dem Rheinlandabkommen fußenden Recht des besetzten Gebietes, dessen Durchführung mit unerträglichen Eingriffen in die Justizhoheit und die Gesetzgebung des Deutschen Reiches verbunden war. Erfreulicherweise ist die hierdurch für die Bewohner des besetzten Gebietes heraufbeschworene Rechtsunsicherheit seit dem Londoner Abkommen beseitigt. In zahlreichen Abhandlungen hat Klefisch in den juristischen Fachblättern und in Tageszeitungen zu den aktuellen Strafrechtsfragen Stellung genommen. Er ist Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, der an den Arbeiten für die Strafrechtsreform stark beteiligt ist.

Einer der meistbeschäftigten Strafverteidiger im rheinisch-westfälischen Industriegebiet ist Rechtsanwalt Max Frank in Dortmund. Er wurde in weiteren Kreisen bekannt durch den im Jahre 1910 geführten Prozeß gegen die Niederdeutsche Bank Ohm und Genossen, einen Prozeß, dessen Hauptverhandlung neun Monate dauerte – damals etwas Unerhörtes – und der kaufmännisch und banktechnisch von größtem Interesse war. Daran anschließend war er als Verteidiger in wohl über tausend Streiksachen tätig, die aus Anlaß der großen Bergarbeiterstreiks der damaligen Zeiten die Gerichte des ganzen Industriebezirks beschäftigten und in denn zum Teil auf ganz besonders harte Strafen erkannt wurde, so wie sie damals unter der Geltung des berüchtigten, inzwischen beseitigten Paragraphen 153 der Gewerbeordnung möglich waren. In der Nachkriegszeit führte Max Frank die Verteidigung in der Strafsache gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Zeigner in Leipzig wegen Bestechung, der weit über die Grenzen des Reiches hinaus menschliches und politisches Interesse erregte. Aus den vielen Strafsachen, in denen der Verteidiger in den letzten Jahren mitwirkte, seien noch genannt: ein Prozeß gegen die beiden Ärzte in München-Gladbach, die wegen Unterbrechung der Schwangerschaft aus sozialen Gründen bei ganz armen Arbeiterfrauen angeklagt waren, die zwar zu mäßigen Gefängnisstrafen verurteilt, vom Reichsgerichtspräsidenten im Revisionstermin aber als Märtyrer ihrer Überzeugung bezeichnet und daraufhin begnadigt wurden. Dieser Prozeß bildete besonders wichtiges Material für die jetzt leider ziemlich negativ verlaufenen Gesetzgebungsreform in bezug auf § 218 StGB (Abtreibung). Der Zufall fügte es, dass Rechtsanwalt Frank auch in zahlreichen Prozesse gegen Lokomotivführer verteidigte, so beispielsweise bei der Anklage, die aus Anlaß des großen Eisenbahnunglücks des Berlin-Kölner D-Zuges in Herne erhoben wurde und mit Freispruch endete, und in dem Münchener Eisenbahnprozeß gegen den Lokomotivführer Aubele wegen des Unglücks im Münchener Ostbahnhof. Dieser Prozeß erregte dadurch besonderes Aufsehen, dass einen Tag vor der Hauptverhandlung beide damaligen Verteidiger, der Berliner Justizrat Sonnenfeld und ein Münchener Anwalt, starben und dass trotzdem das Münchener Schöffengericht die Vertagung ablehnte und den Angeklagten zu einer schweren Gefängnisstrafe verurteilte. Es gelang dann Frank, in 14tägiger Berufungsverhandlung die Freisprechung des Lokomotivführers zu erwirken.

Eine hohe und verantwortungsvolle Aufgabe für die Verteidiger des Rheinlandes bot die Verteidigung deutschen Rechtes gegenüber der Willkür der fremdem Besatzungsbehörden. Mit besonderem Nachdruck hat sich dieser Aufgabe Professor Dr. Grimm in Essen gewidmet. Er ist Hauptverteidiger der deutschen Interessen vor den Gemischten Schiedsgerichtshöfen des Friedensvertrages von Versailles und Sachverständiger in allen Besatzungsangelegenheiten. Zahlreiche Deutsche hat er vor den belgischen und französischen Kriegsgerichten verteidigt. Der Interessen vieler Deutscher, die in den aufregenden Tagen des Ruhrwiderstandes und der Separatistenkämpfe aus nationaler Gesinnung vor die fremden Kriegsgerichte gezerrt wurden, hat sich Professor Dr. Grimm mit leidenschaftlicher Anteilnahme angenommen. [20] Sein mannhaftes unerschrockenes Auftreten gegenüber den fremden Bedrückern hat ihm hohe Achtung auch im Lager der Gegner eingetragen. So führte er u.a. 1923 die Verteidigung von Fritz Thyssen, Krupp und Oberbürgermeister Jarres vor den französischen Kriegsgerichten. Dann verteidigte er den Diplomlandwirt Görges, der ähnlich wie Schlageter versucht hatte, ein Bahnlinie zu sprengen, und den 18jährigen Grafen Keller, der in der Gegend von Neuß mit Sprengstoff beladen abgefasst wurde. Die jungen Leute wurden von dem Kriegsgericht in Aachen binnen einer Viertelstunde wie Schlageter zum Tode verurteilt, es gelang aber dem Verteidiger, das Urteil abzuwenden. Zu den bedeutendsten Ereignissen der Separatistenzeit gehörte der Prozeß gegen 30 deutsche Schupoleute in Düsseldorf, deren energisches Einschreiten die französischen Absichten zur Ausrufung der Rheinischen Republik vereitelt hatte. Nicht minder großes Aufsehen erregte der Rouzier-Prozeß. Der französische Oberleutnant Rouzier, der bekanntlich drei Deutsche meuchlings niedergeknallt hatte, wurde wegen dieses unerhörten Frevels nicht nur von dem französischen Kriegsgericht in Landau freigesprochen, sondern die Opfer des Unholds wurden obendrein noch zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein Verfahren, das jedem wahren Rechtsempfinden Hohn sprach. Neuerdings hat sich Professor Dr. Grimm auch der sogenannten Femeprozesse (Oberleutnant Schulz, Reim, Heines) angenommen, die ja mit dem Ruhrkrieg in unmittelbarem Zusammenhang stehen. [21]

Einen hohen Ruf als Verteidiger, Strafrechtslehrer und juristischer Schriftsteller genießt Professor Dr. Hugo Sinzheimer in Frankfurt a.M. Auf allen drei Gebieten hat er vorbildlich und mit einer ungewöhnlichen Einfühlungskraft und Berufsleidenschaft gewirkt. Alle drei Funktionen verflechten sich in seiner Praxis so vollkommen, dass Verteidigen, Schreiben und Lehren sich wechselseitig aus ein und demselben geistigen Antrieb ergaben. Die Anteilnahme am menschlichen Schicksal bildet die Triebfeder für das Schaffen des vielseitigen Juristen. Schon in seiner Studienzeit galt sein Interesse den Fragen des Arbeitsrechts, der Volksbildung und der Rechtssoziologie. Diese Gebiete hat er später in einer Fülle tiefer und gründlicher Schriften weiterbearbeitet. Was ihn an diesen sozialrechtlichen Fragen fesselte, fesselte ihn auch in seiner strafrechtlichen Praxis. Was ist der Mensch und wie ist ihm zu helfen? Im Arbeitsrecht sieht er die soziale Schwäche des Menschen, im Strafrecht seine physische und charakterologische Schwäche. Darin liegt die innere Verbindung zwischen seiner literarischen, akademischen und praktischen Tätigkeit. Als junger Anwalt hat Hugo Sinzheimer im Jahre 1906 etwa fünfzig bis sechzig Demonstrationsprozesse geführt, die aus dem Zusammenstoß der Massen mit der Polizei an dem sogenannten „Roten Sonntag“ des Jahres 1906 entstanden waren. Einer seiner größeren Fälle war die Verteidigung des Giftmörders Hopf, der zum Tode verurteilt wurde. Seine letzte große Verteidigung war die der Krankenschwester Flessa, die im Oktober 1925 den praktischen Arzt Dr. Seitz im Hausflur seiner Wohnung niedergeschossen hatte. Der Fall Flessa, der den Juristen wie den Psychologen unergründliche Rätsel aufgab, ist von Sling in seinem Buch „Richter und Gerichtete“ in seinen Ursachen und Auswirkungen eingehend geschildert worden. [22] Als ordentlicher Honorarprofessor an der Frankfurter Universität hat Dr. Sinzheimer eine fruchtbare Lehrtätigkeit entfaltet. Von seinen zahlreichen Schriften sei hier nur auf sein letztes größeres Werk „Grundzüge des Arbeiterrechts“ [23] hingewiesen, das eine Zusammenfassung des gesamten geltenden Arbeiterrechts darstellt.

München hat bedeutende Verteidiger hervorgebracht. Dort wirkte der verstorbene Justizrat Bernstein, der im Harden-Prozeß eine maßgebende Rolle gespielt hat, und Justizrat von Pannwitz, der durch den Giftmordprozeß gegen die Schwester von Heußer bekannt wurde und später nach Berlin übersiedelte. Die beiden Strafverteidger, die jetzt in Isarathen an der Spitze stehen, sind hauptsächlich durch die politischen Prozesse der Umwälzungszeit bekannt geworden. Dr. Max Hirschberg hat nach dem Krieg eine Reihe von politischen Prozessen geführt, die auf der Linie des Kampfes gegen die bayerische Reaktion lagen. Im Oktober 1922 verteidigte er Felix Fechenbach vor dem Münchener Volksgericht. Das auf elf Jahre Zuchthaus lautende Urteil, das gegen Fechenbach ausgesprochen wurde, erregte bekanntlich die Öffentlichkeit in hohem Maße und rief einen Sturm der Entrüstung in der Presse und in den Parlamenten hervor. Daraufhin wurde Fechenbach Weihnachten 1924 begnadigt und freigelassen. Nach Einführung der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Urteile der bayerischen Volksgerichte (der sogenannten Lex Fechenbach) setzte der Verteidiger die Wiederaufnahme durch mit dem Erfolg, dass das Reichsgericht das Fehlurteil annullierte. [24] Ende 1925 führte Dr. Max Hirschberg den Dolchstoßprozeß. Der von ihm vertretene Redakteur hatte dem deutschnationalen Professor Coßmann wegen seiner Dolchstoßhefte den Vorwurf der Geschichtsfälschung gemacht. Die mehrwöchige Verhandlung führt zu einer umfassenden Aufrollung der Umstände des deutschen Zusammenbruchs und einer endgültigen Widerlegung der Dolchstoßlegende. [25] In den letzten Jahren hat er sich überwiegend mit Kriminalprozessen der verschiedensten Gebiete beschäftigt. Daneben war er wissenschaftlich tätig, insbesondere als Mitarbeiter der Monatschrift für Kriminalpsychologie und des Archivs für Kriminologie. 1927 führte er vor dem Schwurgericht Bamberg das Wiederaufnahmeverfahren des Maurers Johann Pf., der wegen Totschlags seiner Geliebten zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt und unter Aufhebung des volksgerichtlichen Urteils nur wegen Abtreibungsversuchs mit fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. [26] Im Februar 1929 verteidigte er gleichfalls im Wiederaufnahmeverfahren den Mechaniker Otto Goetz vor dem Schwurgericht in Augsburg. Goetz, der vom Volksgericht Augsburg wegen Giftmordes an seiner Braut zum Tode verurteilt worden war, wurde zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. In der neuen Hauptverhandlung stellte ich heraus, dass seine Braut den aus Zyankali, Ferrozyankali, Limonade und schwarzem Kaffee gemischten Trank zu Abtreibungszwecken eingenommen hatte, daß also nur Abtreibungsversuch mit fahrlässiger Tötung vorlag. Goetz wurde unter Aufhebung des  Urteils sofort aus der Haft entlassen und ihm Entschädigung für die zuviel verbüßte Strafzeit zugebilligt. [27]

Auch Dr. Anton Graf von Pestalozza trat in zahlreichen politischen Strafprozessen hervor. Er ist seit 1908 als Rechtsanwalt in München ansässig. Er ist Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins sowie Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Münchner Anwaltvereins. Nach dem Zusammenbruch der Räterepublik verteidigte er den Führer der Räteregierung Leviné-Nissen, der wegen Hochverrats vom Standgericht zum Tode verurteilt und erschossen wurde. Dann war er Verteidiger in einer Reihe von Kommunistenprozessen, so in dem großen Sprengstoffprozeß gegen Sander und Genossen, [28] in zahlreichen Beleidigungsprozessen gegen den nationalsozialistischen Führer Hitler und dessen Presse und in mehreren Beleidigungsprozessen gegen Ludendorff als Anwalt der Gegenpartei. Im Jahre 1924 führte er den Beleidigungsprozeß des Kunstmalers Wehrung gegen den Gutsbesitzer Czermak. Gegen Wehrung war die nationalistische Bevölkerung aufgehetzt worden. Auf seine Villa am Chiemsee waren zwei Dynamitattentate verübt worden. Der Prozeß endete mit einer glänzenden Rechtfertigung Wehrungs und einer erheblichen Bloßstellung Czermaks. Ferner verteidigte Graf von Pestalozza in den schon oben erwähnten Coßmann-, Fechenbach- und in dem Dolchstoßprozeß gegen die sozialdemokratische Münchner Post. Er trat auf den öffentlichen Angriff Coßmanns gegen Thomas Mann („Fliegertröpfe“) auf die Seite Thomas Manns. Dann war er Verteidiger in dem großen Hochverratsprozeß gegen den Professor Fuchs, der beschuldigt war, Beziehungen zu den Franzosen angebahnt und mit französischem Geld einen Putsch vorbereitet zu haben, zu dem die nationalistischen Kreise und die Reichswehr zugezogen werden sollten, Anwalt des Führers der bayerischen Sozialdemokraten, des Abgeordneten Auer, in einem Beleidigungsprozeß gegen Winter, wobei die Auseinandersetzung zwischen den gemäßigten und den linksradikalen Sozialisten den Untergrund bildete, und des bekannten Kapitäns Ehrhardt in einem Amnestieverfahren. Aus der bunten Reihe dieser politischen Prozesse ergibt sich, dass der Verteidiger die äußerste Rechte und die äußerste Linke gleichzeitig vertreten hat. Beide Richtungen stehen seiner politischen Weltanschauung gleich fern, woraus er seinen Mandanten gegenüber natürlich keinen Hehl machte. Graf von Pestalozza ist politisch niemals hervorgetreten. Neben den rein politischen Prozessen verteidigte er auch in einer Reihe großer Wucherprozesse, darunter solcher, die unter dem Einfluß einer vorangegangen politischen Hetze ihr besonderes Gepräge erfuhren.

Wenden wir zum Schluß dieser Betrachtung den Blick vom äußersten Süden auf den östlichsten Winkel Deutschlands, so finden wir auch hier einen Verteidiger, dessen Bedeutung über die Grenzen seiner Heimatprovinz hinaus anerkannt ist. In Königsberg i. Pr. wirkt Rechtsanwalt Aschkanasy, geschätzt und gesucht von vielen Kreisen der ostpreußischen Bevölkerung. Er ist geborener Königsberger und seit 25 Jahren in seiner Vaterstadt als Anwalt tätig. Die Verteidigertätigkeit bei den Gerichten der „Insel Ostpreußen“ ist deshalb besonders interessant, weil sie einmal Gelegenheit gibt, moderne Rechtsgedanken auf einem nicht immer dafür besonders gut vorbereiteten Boden zur Anwendung zu bringen, sodann, weil die Eigenart eines Teiles der Bevölkerung (Litauen im Norden, Masuren im Süden) eine Fülle von Strafrechtsfällen zur Aburteilung kommen lässt, in denen die Ur-Instinkte der Menschheit mehr als in den kultivierteren großstädtischen Verhältnissen den Beweggrund für strafbare Handlungen abgeben. Vielen Angeklagten, die aus ihrer primitiven Rechtsanschauung heraus mit den Gesetzen in Konflikt gerieten, war Rechtsanwalt Aschkanasy ein warmherziger Fürsprecher und Helfer. Ein Erfolg der letzten Zeit gereichte dem Verteidiger zu besonderer Befriedigung, weil dadurch ein Justizirrtum berichtigt werden konnte. Es handelt sich um den Fall eines masurischen Besitzers, der vom Schwurgericht wegen Totschlags an seinem Schwiegervater zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Die vom Verteidiger eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als durchgreifend anerkannt. Der Besitzer wurde dann vom Schwurgericht Lyck freigesprochen. Die Verteidigertätigkeit hat Aschkanasys Blick für die Mängel des geltenden Rechts und der geltenden Gerichtsverfassung und des Strafverfahrens geschärft und es ist ihm seit langer Zeit als eine der liebsten Aufgabenerschienen, an der Neugestaltung dieser Rechtsmaterien mitzuwirken, teils als Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwalt-Vereins, teils durch Anregung und Mitarbeit an eine in Königsberg zustande gekommenen und paritätisch aus Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten zusammengesetzten freien Kommission.

 

[1] Lesenswert ist die zweibändige Autobiographie Friedmanns „Was ich erlebte!“ (I. Band 1852-1895, II. Band 1896-1909)

[2] Sein Verteidiger in dem daraus folgenden Strafverfahren war Ernst Mamroth, der zu den hier Porträtierten gehört

[3] Die meisten dieser Prozesse werden von Curt Riess in seiner – juristischen und berufsrechtlichen Fragen allerdings wenig aufgeschlossenen – Biographie „Der Mann in der schwarzen Robe“ (1965) geschildert. Vgl. zu den politischen Verfahren auch Tillmann Krach, Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, 1991,S.107 ff (mwN).

[4] Empfiehlt sich eine Abänderung der Bestimmungen über parlamentarische Untersuchungsausschüsse, um den ungestörten Ablauf des Strafverfahrens und die Unabhängigkeit des Richtertums sicherzustellen? Gutachten, Verhandlungen des 34. Deutschen Juristentages, 1926, 332-394

[5] Mit welchen Hauptzielen wird die Reform des Strafverfahrens in Aussicht zu nehmen sein? Gutachten, Verhandlungen des 35. Deutschen Juristentages, 1928, 440-488

[6] Vgl. zum Fall Jakubowski insbesondere die Aufsätze in der Zeitschrift des Republikanischen Richterbundes DIE JUSTIZ (Brandt in Band III; S.291; Kurt Großmann in Band III, S.406; Hans von Hentig in Band V, S.24; Hugo Sinzheimer in der „Chronik“ Band III, S. 532, 535). Zusammenfassung und weitere Nachweise bei Claudia Schöningh, „Kontrolliert die Justiz“, 2000, S. 196 ff

[7] Der Tscheka-Prozeß, Denkschrift der Verteidigung (1925); Neudruck 1978 mit einem Vorwort von Kurt Groenewold, einer „Rückblende“ von Arthur Brandt und ergänzt durch Beiträge von Egon Erwin Kisch, Hans Fallada und Willi Münzenberg. Vgl. auch Schöningh aaO, S. 122 ff

[8] 1861 – 1944; zunächst im preußischen Staatsdienst, dann Rechtsanwalt in Berlin. In den Revolutionswochen preußischer Justizminister, von März 1919 bis März 1920 preußischer Innenminister, Mitglied des Reichstags (SPD) von 1898 bis 1918 und 1919/20. Rücktritt nach dem „Kapp-Putsch“; danach als Anwalt  – u.a. von Friedrich Ebert – tätig. 1933 Emigration in die Schweiz.

[9] Vgl. hierzu das Kapitel „Zwang zum Töten“ in der 1959 erschienenen Autobiographie „Ich beantrage Freispruch“, S. 13

[10] Vgl. hierzu aaO S. 269 das Kapitel „Die Steglitzer Schülertragödie“, Allerdings hat Frey Paul Krantz verteidigt, Günter Scheller war eines der Todesopfer.

[11] Mordprozeß Krantz, in: Sling (d.i. Paul Schlesinger), Richter und Gerichtete, 1929, S.7

[12] Vgl. in der Autobiographie den Abschnitt „Ringverein Immertreu“, S. 247

[13] „Helga von M.“, aaO, S. 150

[14] Untertitel: Szenen aus der Großstadt

[15] 1919 erschienen

[16] Vgl. die Auflistung im Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft, 2. Band 1931, S.2019

[17] Strafbuch-Entwurf, 1929, hrsg. im Auftrag der Liga für Menschenrechte, mit einem Geleitwort von Rechtsanwalt Rudolf Olden; hierzu auch Krach aaO (Fn 1), S. 133 f

[18] Ernst Fuchs (1859 – 1929), Rechtsanwalt in Karlsruhe. Seine wichtigsten Aufsätze sind in einem 1965 von seinem Sohn A.S. Foulkes und A. Kaufmann herausgegebenen Sammelband mit dem Titel „Gerechtigkeitswissenschaft“ erneut publiziert worden; vgl. außerdem Theo Rasehorn, Justizkritik in der Weimarer Republik – Das Beispiel der Zeitschrift DIE JUSTIZ, 1985, S.62 ff

[19] Zu diesem Verfahren – eine Mutter war nach Bekanntwerden des Lebenswandels ihrer Tochter wegen schwerer Kuppelei angeklagt – lesenswert die Prozessberichte von Gabriele Tergit (d.i. Elise Hirschmann) im Berliner Tageblatt, wieder abgedruckt in: Wer schießt aus Liebe? Gerichtsreportagen, 1999, S.70, 80 und 88. Den Anmerkungen des Herausgebers zufolge (vgl. Ziff. 36) wurde das Verfahren allerdings aufgrund eines Amnestiegesetzes eingestellt.

[20] Vgl. zum historischen Hintergrund dieser Prozesse etwa Erich Eyck, Geschichte der Weimarer Republik, 1. Band, S.305 ff; Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933, S. 187 ff (dort S.194 f zur Hinrichtung des im folgenden erwähnten Albert Leo Schlageter) 

[21] Gemeint sind die Verfahren wegen der Ermordungen von der „Feme“ verfallenen „Verräter“ durch Angehörige der illegalen Freikorps bzw. der „Schwarzen Reichswehr“, vgl. hierzu Heinrich Hannover und Elisabeth Hannover-Drück, Politische Justiz 1918 -1933, S.152 ff (zu Heines S. 154 ff, zu Schulz S. 162 ff); vgl. auch die Beiträge von Radbruch und von Hentig in DIE JUSTIZ Band IV, S. 164 bzw. S. 166 (zu Schulz) und Sinzheimer, Radbruch, Falck und Oborniker in DIE JUSTIZ Band V (zum Fall des Marineleutnants Eckermann). Auch Grimm selbst hat sich dort in zwei Beiträgen zu diesem Fall geäußert – die einzige in der JUSTIZ dokumentierte „Kontroverse mit der `nationalen Rechten´“, worauf Rasehorn aaO, S.192, hinweist.

[22] Bilder vom Flessa-Prozess, in: Sling (d.i. Paul Schlesinger), Richter und Gerichtete, 1929, S.41; vgl aus der zeitgenössischen Justizkritik auch Henriette Fürth in DIE JUSTIZ Band II, S.11.  Flessa wurde vom Frankfurter Schwurgericht wegen Mordes zum Tode verurteilt, in der Revisionsinstanz wurden stattdessen sieben Jahre Zuchthaus wegen versuchten Totschlags und fahrlässiger Tötung verhängt. Im Jahre 1932 kam dann noch eine weitere „große Verteidigung“ hinzu: Das Plädoyer in der Hauptverhandlung des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Walter Bullerjahn vor dem Reichsgericht am 3. November 1932 (vgl. Berliner Tageblatt, Abendausgabe vom 29.11.1932; über Verlauf und Bedeutung des gesamten Bullerjahn-Verfahrens (die erste Verhandlung war schon 1925) Krach aaO, S.94.

[23] Gemeint ist natürlich „Grundzüge des Arbeitsrechts“ (2. Aufl. 1927)

[24] Eine ausführliche Beschreibung des Fechenbach-Verfahrens und seines politischen Hintergrundes enthalten die Lebenserinnerungen Max Hirschbergs, veröffentlicht 1998 in der Bearbeitung von Reinhard Weber unter dem Titel „Jude und Demokrat, Erinnerungen eines Münchener Rechtsanwalts 1883-1939“ (dort S. 157). Vgl. auch die Memoiren seines Sozius Philipp Loewenfeld (Recht und Politik in Bayern zwischen Prinzregentenzeit und Nationalsozialismus, 2004), dort insb. S. 462, 486.

[25] Hierzu Hirschberg aaO, S.251

[26] Gemeint ist der Mordfall Johann Pfeuffer, über den Hirschberg aaO S. 217 berichtet.

[27] Vgl. Hirschberg aaO, S. 220. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgte eine Verurteilung zu drei Jahren Zuchthaus. Zu diesem Zeitpunkt hatte Goetz schon sieben oder acht Jahre verbüßt.

[28] Gemeint ist offenbar der sog. Dynamitprozeß gegen Bauschke und Genossen, der 1921 vor dem Volksgericht München I stattfand und in dem auch Hirschberg und Löwenfeld verteidigt haben (vgl. Reinhard Webers Anmerkung in den Hirschberg-Memoiren, S. 139 (Fußnote 112).