...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Dr. Ernst Mamroth (1858 – 1938)

Trotz seiner großen Bedeutung wissen wir leider wenig über ihn. Erst kürzlich konnten wir anhand von in der CV-Zeitung erschienenen Todesanzeigen – eine stammt von den „Jüdischen Rechtsanwälten bei den Breslauer Gerichten“ – sein Sterbedatum (1. Mai 1938) verifizieren.

Erhalten ist seine Schrift von 1894 „Die Gefahren der neuen Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Strafprozessordnung: Bedenken aus der Praxis“ und ein Beitrag in der als Privatdruck zum 65. Geburtstag Martin Druckers 1934 erschienenen Festschrift mit dem Titel „Aus den Erinnerungen eines alten Verteidigers“.