...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Prof. Dr. Hugo Sinzheimer (1875 – 1945)

Seit 1903 Anwalt in Frankfurt/Main, 1919/20 Mitglied der verfassungsgebenden Nationalversammlung und des Verfassungsausschusses (SPD), Mitgründer der Akademie der Arbeit (1920), Honorarprofessor an der Universität Frankfurt 1920 bis 1933, bis 1931 Mitherausgeber er Zeitschrift DIE JUSTIZ.

Nach kurzfristiger Inhaftierung im März 1933 und Entlassung als Notar Flucht in die Niederlande, Lehrbeauftragter an den Universitäten Leyden und Amsterdam 1933 bis 1940, anschließend im Versteck überlebt, aber am 16. September 1945 an Entkräftung verstorben.

Die wichtigsten Werke Sinzheimers und die bis dahin erschienenen biographischen Beiträge sind erwähnt im Anhang zu dem 1993 veröffentlichten Porträt von Hans-Peter Benöhr in dem Sammelband „Deutsche Juristen jüdischer Herkunft“, S. 630. Vgl. jetzt auch Ulrich Zachert in RdA 2001, 104.