...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Walter Jaffé

LA Berlin F Rep. 290-02-06 Nr. 34/2 und 34/3

Aus der Buchpublikation (dort S. 75):

Wladimir Orloff  (links auf der Bank) mit seinem Verteidiger Walter Jaffé (rechts vorgebeugt), im Vordergrund der amerikanische Journalist Hubert R. Knickerbocker, 1929.

Vermeintlich sowjetische Geheimdokumente lieferten den Stoff für einen Diplomatenkrimi im Sommer 1929. Der ehemalige russische Staatsrat Wladimir Orloff und sein Komplize hatten den amerikanischen Journalisten Hubert R. Knickerbocker gefälschte russischsprachige Dokumente über die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten angeboten.

Es gab in diesem „Krimi“ offenkundig mehrere Verfahren, auch gegen Orloff (oder Orlow). Ob diese Aufnahme allerdings wirklich Orloff zeigt, muss zumindest angezweifelt werden: Jedenfalls verteidigte Jaffé im Februar 1929 einen Leopold von Rossmann, der in die Affäre ebenfalls verwickelt war, was eine (anschließende) Vertretung Orloffs schon aus rechtlichen Gründen eigentlich ausschloss. Und in einem Prozessbericht wird der dort als Zeuge gehörte „Orlow“ wie folgt beschrieben: „Eine breite, große Gestalt, mit langem, braunem, russischem Bart, eine Brille vor dem Gesicht. Der Bart von Christus, das Gesicht durchgeistigt, westeuropäisch fein, die Gestalt des brutalen russischen Kolosses.“[1] Diese Beschreibung passt auf keine der Personen, die man auf dem Foto sieht.

Rossmann war in diesem Prozess wegen „Diebstahls von Nachrichten und unlauterem Wettbewerb“ angeklagt, weil er die (gefälschten) Schriftstücke über eine weitere Person an Orlow „ausgeliehen“ hatte. In dem Prozessbericht Gabriele Tergits heißt es zum Schluss:

Rossmann war in diesem Prozess wegen „Diebstahls von Nachrichten und unlauterem Wettbewerb“ angeklagt, weil er die (gefälschten) Schriftstücke über eine weitere Person an Orlow „ausgeliehen“ hatte. In dem Prozessbericht Gabriele Tergits heißt es zum Schluss:

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Der Verteidiger, Rechtsanwalt Walter Jaffé, aber sagte, dass das Erheben dieser Anklage völlig unbegreiflich sei. Wo ist da Diebstahl? Die Dokumente werden zur Einsicht auf einen Tag weggegeben. Das ist ein furtum usus, ein Diebstahl zum Gebrauch, eine Sache, die nach geltendem Recht nie als Diebstahl betrachtet wird. Und wo der unlautere Wettbewerb stecke, das könne überhaupt kein Mensch herausbekommen, und am rätselhaftesten sei, wie die Staatsanwaltschaft dazu gekommen sei, den Rossmann auf zwei Monate in Untersuchungshaft zu stecken. (…) Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der deutsche Staatsbürger kann nur sagen: „Was geht uns diese ganze Geschichte an, und wozu werden dafür deutsche Gerichte in Bewegung gesetzt?“

Zu Rechtsanwalt Walter Jaffé (nach Simone Ladwig-Winters, Anwalt ohne Recht, Berlin 1998):

Geboren 25.4.1876, Todesdatum unbekannt

Adresse privat: Prager Str. 7, Berlin-Wilmersdorf
Adresse Kanzlei: Zimmerstr. 87, Berlin-Mitte
Im August 1938 nach Frankreich emigriert.

[1] Gabriele Tergit (Pseudonym für Elise Hirschmann), Die Spitzel-Zentrale, Auftakt zum Orlow-Prozeß, Berliner Tageblatt vom 27. Februar 1929, abgedruckt in: Wer schießt aus Liebe? Gerichtsreportagen, Berlin 1999, S. 117