...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Rudolf Freisler

LA Berlin Rep. F 290-02-06 Nr. 74

Von links nach rechts: Wilhelm Brandt, Kurt Schulz, Karl Ernst, Wolf-Heinrich Graf von Helldorf; vermutlich ganz links (verdeckt) der weitere Angeklagte Damrow

Im Vordergrund auf der Verteidigerbank Rudolf Freisler.

Wegen der gewalttätigen Ausschreitungen gegen (vermeintlich) jüdische Passanten am 12. September 1931, dem Vorabend des jüdischen Neujahrsfestes, auf dem Kurfürstendamm („Kurfürstendamm-Pogrom“) gab es erstinstanzlich drei Gerichtsverfahren mit verschiedenen Angeklagten und von Dezember 1931 bis Februar 1932 eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht III Berlin. Gegenstand der Prozesse war insbesondere die Frage, ob und wie diese Ausschreitungen durch die SA organisiert worden waren, Hauptangeklagte waren Funktionäre der SA bzw. des „Stahlhelm“: Brandt war „Jungstahlhelmführer“, Ernst „Stabsführer“ der SA und gleichzeitig „Adjutant“ von Helldorf, dem Führer der gesamten Berliner SA.

Örtlichkeit, Identität und Zahl der Angeklagten deuten darauf hin, dass das Foto nicht 1932 (wie im Begleitband zur Ausstellung angegeben), sondern am 9. Oktober 1931 gefertigt wurde. An diesem Tag begann vor dem Landgericht der Prozess gegen die fünf genannten Personen mit einem Ablehnungsantrag des Verteidigers Hans Frank (München) gegen den Vorsitzenden Richter, Landgerichtsdirektor Schmitz, mit der Begründung, dass dieser im ersten Verfahren wegen der angeklagten Vorfälle den Chauffeur von Helldorf zu 1 ½ Jahren Haftstrafe verurteilt hatte. Freisler schloss sich dem Antrag an mit der weiteren „Begründung“, Schmitz sei „semitisch versippt“. Das Ablehnungsgesuch gegen Schmitz war (mit der zuerst zitierten Begründung) erfolgreich. In einer anderen Quelle heißt es, Goebbels habe bei Reichskanzler Brüning interveniert und dieser habe für die Absetzung von Schmitz gesorgt. Jedenfalls wurde der Prozess – mit weiteren drei Angeklagten – am 26. Oktober neu begonnen. Am 8. November wurden Helldorf, Ernst und Brandt wegen (nur) einfachen Landfriedensbruchs zu jeweils sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt.

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Ein aus Kassel herbeigeeilter Partei-Anwalt, der mit seiner Aufgeregtheit auch den Mitverteidigern auf die Nerven ging, konnte sich nicht genug tun in bramarbasierenden Ankündigungen der bevorstehenden Machtübernahme. Er durfte das tun unter Ausfällen gegen die Regierung und Beleidigung von Amtspersonen, ohne vom Vorsitzenden in die Schranken gewiesen zu werden. Wenn man so freundlich sein will, ihm die bevorstehenden Übernahme der Macht durch die Nationalsozialsten zu glauben: durch den Tumult am Kurfürstendamm und durch den Prozess hat man wieder einmal einen Vorgeschmack bekommen, was für Menschen und was für Gesinnungen alsdann an die Macht kommen würden.

Moritz Goldstein („inquit“) kommentierte in der Vossischen Zeitung