...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Rechtsanwalt Buhr
Über die Kölner Anwälte Buhr und Theodor Klefisch waren bislang keine biographischen Angaben zu ermitteln.
Klefisch hat allerdings in der Fachliteratur auch nach 1933 noch Spuren hinterlassen: Er schrieb über die „Die Stellung des Strafverteidigers im Lichte der heutigen Rechtsanschauung“ (JW 1935, 3350) und gehörte offenbar zu denjenigen, deren Auffassungen nicht immer ganz auf der nationalsozialistischen Linie gelegen haben (vgl. Stefan König, Vom Dienst am Recht, 1987, S. 79, 145 f, 150).