...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Meilensteine
Unter „Meilensteinen“ sind Klassiker der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichte zu verstehen, nicht etwa Standardwerke der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichtsschreibung. Es muss sich also um Werke handeln, die aufgrund ihrer epochalen Bedeutung selbst zum Gegenstand der historischen Betrachtung geworden sind oder verdienen, es zu werden.
Weitere Vorschläge sind jederzeit willkommen.
Rechtsanwalt Gottlieb Wilhelm Freudentheil und die erste deutsche Anwälteversammlung 1846 in Hamburg
Rudolf Gneist: Freie Advocatur. Die erste Forderung aller Justizreform in Preussen.
Franz Liszt: „Die Stellung des Verteidigers in Strafsachen“