...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Meilensteine

Unter „Meilensteinen“ sind Klassiker der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichte zu verstehen, nicht etwa Standardwerke der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichtsschreibung. Es muss sich also um Werke handeln, die aufgrund ihrer epochalen Bedeutung selbst zum Gegenstand der historischen Betrachtung geworden sind oder verdienen, es zu werden.

Weitere Vorschläge sind jederzeit willkommen.

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Rechtsanwalt Gottlieb Wilhelm Freudentheil und die erste deutsche Anwälteversammlung 1846 in Hamburg

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Rudolf Gneist: Freie Advocatur. Die erste Forderung aller Justizreform in Preussen.

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Franz Liszt: „Die Stellung des Verteidigers in Strafsachen“