...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...
(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)
Maria Otto – die erste Anwältin Deutschlands
Am 7. Dezember 1922 – also vor jetzt fast 100 Jahren – wurde erstmals eine Frau zur Anwaltschaft im Deutschen Reich zugelassen. Maria Otto eröffnete kurz darauf ihre eigene Kanzlei in München.
Bis dahin war es ein mühsamer Weg. Zwar konnten Frauen in Bayern, wo Maria Otto ihr Studium begonnen und 1916 an der Universität Würzburg auch abgeschlossen hatte, Frauen „schon“ seit 1903 studieren, wurden aber aufgrund der damals geltenden Rechtslage nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen. Immerhin gestattete man Maria Otto eine „informatorische Beschäftigung“, sodass sie – wie eine Referendarin – bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und schließlich auch in einer Münchner Anwaltskanzlei beschäftigt wurde. Nach zwei Jahren beantragte sie die Zulassung zum 2. Staatsexamen, die ihr jedoch erstmals im Dezember 1918 und – nach weiteren vergeblichen Versuchen – letztmals im März 1921 verweigert wurde. Inzwischen hatte sie erfolgreich promoviert und an der Handelshochschule in München ein Studium mit anschließender kaufmännischer Diplomprüfung absolviert.
Erst ihr im Dezember 1921 stellte Antrag war erfolgreich und sie wurde unter der Auflage, bei Bestehen der Prüfung weder in der Justiz noch in der Verwaltung tätig zu werden, ausnahmsweise zum Examen zugelassen, das sie im Juni 1922 bestand. Einen Monat später trat das Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege [RGBl I S. 573] in Kraft, dass auch in Bayern ab November 1922 Gültigkeit hatte, sodass die Assessoren Maria Otto am 18. Dezember 1922 in die Liste der bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht München zugelassenen Anwälte eingetragen wurde.
Sie blieb auch während der NS-Zeit in ihrem Beruf wurde nach dem Krieg als „nicht belastet“ eingestuft. Maria Otto verstarb mit 85 Jahren am 20. Dezember 1977 in München.
Der Deutsche Anwaltverein verleiht seit 2010 alljährlich den Maria-Otto-Preis, siehe hier
https://anwaltverein.de/de/engagement/auszeichnungen/maria-otto-preis#collapse_126805
Quellen (Auswahl):
Marion Röwekamp, in: Juristinnenlexikon (2005)
Marion Röwekamp, Die Zulassung von Frauen zur Anwaltschaft (in: Anwälte und ihre Geschichte, 2011)
Sarah Jörn AnwBl 2015, 931
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