...dass das Publicum ein Recht auf den Beirath rechtskundiger Sachwalter in freier Concurrenz hat...

(Rudolf Gneist, Freie Advocatur, 1867)

Die „Druckschriften des Deutschen Anwaltvereins“

Zwischen 1920 und 1932 sind insgesamt 37 dieser „Druckschriften“ erschienen, meist waren es nur schmale Broschüren im Umfang von 50-60 Seiten, die Preise schwankten zwischen 0,50 und 2,50 RM. Nur das Werk von Julius Magnus über „die Rechtsanwaltschaft“ (Nr. 5) fällt mit einem Kaufpreis von 6 RM (und 536 Seiten) aus dem Rahmen, ist aber auch als „Druckschrift“ gar nicht erkennbar und wird an anderer Stelle zu würdigen sein. Dasselbe gilt für Max Rumpfs „Anwalt und Anwaltstand“ (Nr. 8), ein Werk mit rechtssoziologischem Anspruch, auf das ich im Zusammenhang mit dem ebenfalls soziologisch geprägten Standardwerk Sigbert Feuchtwangers („Freie Berufe“) gesondert eingehe.

Hier eine Auswahl: