Meilensteine
Unter „Meilensteinen“ sind Klassiker der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichte zu verstehen, nicht etwa Standardwerke der Advokatur- bzw. Anwaltsgeschichtsschreibung. Es muss sich also um Werke handeln, die aufgrund ihrer epochalen Bedeutung selbst zum Gegenstand der historischen Betrachtung geworden sind oder verdienen, es zu werden.
Weitere Vorschläge sind jederzeit willkommen.