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Trotz seiner großen Bedeutung ist leider wenig über ihn bekannt. Da er 1930 bereits über 70 Jahre alt war, dürfte er noch während der Naziherrschaft verstorben sein.
Erhalten ist seine Schrift von 1894 „Die Gefahren der neuen Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Strafprozessordnung: Bedenken aus der Praxis“ und ein Beitrag in der als Privatdruck zum 65. Geburtstag Martin Druckers 1934 erschienenen Festschrift mit dem Titel „Aus den Erinnerungen eines alten Verteidigers“.
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